Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die unter der Domain www.lpb-bw.de veröffentlichte Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) sowie für alle von der LpB betriebenen folgenden Online-Portale:

www.buergerundstaat.de
www.bundestagswahl-bw.de
www.degaulle.lpb-bw.de
www.ddr-im-unterricht.de
www.demokratie-bw.de
www.deutschlandundeuropa.de
www.donau-online-projekt.de
www.elearning-politik.de
www.europawahl-bw.de
www.europaimunterricht.de
www.friedensbildung-bw.de
www.foej-bw.de
www.gedenkstaetten-bw.de
www.grundrechte-fibel.de
www.hausaufderalb.de
www.i-punkt-projekt.de
www.kommunalwahl-bw.de
www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de
www.landtagswahl-bw.de
www.lpb-freiburg.de
www.lpb-heidelberg.de
www.lpb-tuebingen.de
www.lpb-ludwigsburg.de
www.mif-bw.de
www.osteuropa.lpb-bw.de
www.politikundunterricht.de
www.tagungshaeuser-bw.de
www.team-mex.de
www.uswahl.lpb-bw.de 


Die LpB ist bemüht, die Internetseite www.lpb-bw.de und alle oben genannten Portale barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG). (Quelle: Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) vom 17. Dezember 2014, § 10: Barrierefreie mediale Angebote)

  1.  Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Diese Bewertung beruht auf einer Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg).

    Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) stellt auf ihren Internetseiten eine sehr große Anzahl von Bildungsmedien zur Verfügung, die über viele Jahre hinweg erstellt wurden. Es ist uns aus wirtschaftlichen, personellen und technischen Gründen nicht möglich, alle diese Angebote in vollem Umfang barrierefrei aufzubereiten, weshalb wir auch in naher Zukunft kein komplett barrierefreies Angebot machen können (unverhältnismäßige Belastung nach Art. 5 der EU-Richtlinie 2016/2101).
    (Quelle: RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen)

    Wir arbeiten aber permanent daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern, die nicht barrierefreien Anteile zu reduzieren und die Anforderungen nach § 10 Absatz 1 L-BGG in unsere Produktionsabläufe zu integrieren.
     
  2. Nicht barrierefreie Inhalte (Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG)
    -    Nicht untertitelte Videos. Wir bemühen uns, bei neu veröffentlichten Videos Untertitel anzubieten oder diese nachzureichen. Insbesondere bei älteren Videos und bei Verlinkungen auf Videos Dritter kann es sein, das keine Untertitel verfügbar sind. Zudem bemühen wir uns, unser Angebot an audiovisuellen Inhalten um andere barrierefreien Formaten (Audiodesktription, Gebärdensprache) zu erweitern.
    -    Nicht barrierefreie PDF-Dokumente. Unser Angebot an barrierefreien PDF wird stets erweitert. Insbesondere ältere PDF sind in nicht barrierefreien Fassungen verfügbar. Wir bemühen uns, diese schrittweise zu ersetzen.
    -    Einzelne in die Webinhalte eingebette Bildungsspiele und Animationen
    -    Bilder werden auf unseren Internetseiten mit Alternativtexten erstellt. Nicht alle entsprechen voraussichtlich den gestellten Anforderungen. Die Redaktion bemüht sich, dies fortlaufend sicherzustellen und ungeeignete Alternativtexte nachträglich anzupassen.
    -    Nicht alle Tabellen und Grafiken sind barrierefrei gestaltet oder mit erklärenden Alternativtexten versehen. Auch hier bemühen wir uns um schrittweise Verbesserungen.
    -    Inhalte, die wir von Dritten einbinden (z. B. Social Media). Bei einigen eingebundenen Inhalten hat die LpB keinen Einfluss darauf, ob diese technisch und inhaltlich barrierefrei sind. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte einzubinden, die diese Anforderungen erfüllen.

Wir arbeiten fortlaufend an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.11.2022 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) vom 21.10.2022 gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung – L-Bgg-DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 07.11.2022 überprüft.

Barrieren melden und Kontaktangaben
Sollten Sie auf ein Angebot auf unseren Internetseiten stoßen, das nicht barrierefrei ist, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und stellen Ihnen das Dokument oder Informationen daraus barrierefrei zur Verfügung. Ihr Feedback hilft uns dabei, unser Internetangebot fortwährend barriereärmer zu gestalten. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, melden Sie dies bitte unter:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Internetredaktion
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
0711/164099-0
poststelle@lpb.bwl.de


Durchsetzungsverfahren

Falls die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@remove-this.bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf das Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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